Kommunalwahl
Allgemeine Informationen
Alle fünf Jahren finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Die Bürger wählen die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie Bürgermeister und Landräte.
Unionsbürger
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach den melderechtlichen Vorschriften (§ 26 Bundesmeldegesetz) von der Meldepflicht befreit sind, können bei der Kommu-nalwahl ebenfalls wählen. Hierzu ist ein Antrag auf Eintragung in das Wählerver-zeichnis zu stellen.
Hiervon betroffene Unionsbürger müssen bis spätestens 29.08.2025 einen ent-sprechenden Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann für die Gemeinde Kirchhundem im Bürgerbüro der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35 gestellt werden.
Von der Meldepflicht befreit sind Unionsbürger, die
- Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben-den Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben oder
- Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften besteht.
Briefwahl
Nach § 56 Abs. 5 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592, ber. S. 967), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2025 (GV. NRW. S. 514), - SGV. NRW. 1112 - hat die Stadt bzw. Gemein-de dafür zu sorgen, dass den Wahlberechtigten bei der Übersendung des amtli-chen Wahlbriefumschlages ohne besondere Versendungsform innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland keine Portokosten entstehen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass von den Wahlberechtigten der Städte Attendorn, Drolshagen, Lennestadt und Olpe sowie der Gemeinde Kirchhundem die amtlichen Wahlbriefumschläge (roter Wahlbriefumschlag) ohne besondere Versendungsform innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutsch-land bei der Deutsche Post AG unentgeltlich eingeliefert werden können.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen gehen Sie bitte auf unsere Notfall-Homepage