Ortsvorsteher*innen

Der/Die Ortsvorsteher*in soll die Belange seines/ihres Bezirks gegenüber dem Rat vertreten.

Allgemeines

Die Einteilung der Ortschaften in Bezirke ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchhundem festgelegt. Falls der/die Ortsvorsteher*in nicht Ratsmitglied ist, darf er/sie an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse weder entscheidend noch mit beratender Stimme mitwirken, er/sie hat aber das Recht, dort gehört zu werden. Er/Sie fungiert also als Bindeglied zwischen der Bürgerschaft und der Verwaltung, bzw. der Politik.Ortsvorsteher*innen werden im Rahmen einer in ihrem Bezirk stattfindenden Bürgerversammlung vorgeschlagen und bestimmt. Der Rat wählt dann den/die Ortsvorsteher*in für die Dauer seiner Wahlzeit.

Ortsvorsteherwahlen 2026:

Die ersten Ortvorsteherwahlen dieser Wahlperiode fanden in der Ratssitzung am 28.04.2026 statt.

Bezirk 1: Heinsberg

Für den Bezirk 1 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.


Bezirk 2: Albaum, Böminghausen und Böminghauser Werk

Bezirk 3: Würdinghausen

Bezirk 4: Kirchhundem, Berghof, Bettinghof, Flape und Herrntrop

Für den Bezirk 4 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.


Bezirk 5: Hofolpe und Heidschott

Für den Bezirk 5 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.


Bezirk 6: Benolpe

Bezirk 7: Welschen Ennest

Bezirk 8: Rahrbach, Kruberg und Arnoldihof

Für den Bezirk 8 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.


Bezirk 9: Silberg, Varste, Breitenbruch und Mark

Bezirk 10: Brachthausen, Wirme, Emlinghausen, Ahe und Kohlhagen

Bezirk 11: Oberhundem, Alpenhaus, Erlhof, Haus Bruch, Selbecke, Schwartmecke

Bezirk 12: Marmecke und Rinsecke

Für den Bezirk 12 ist derzeit kein/e Ortsvorsteher*in gewählt.