Meldeangelegenheiten (An-/Um-/Abmeldung)

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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

Kosten

Gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Personalausweis und/oder Reisepass


Bitte vereinbaren Sie immer vorab einen Termin mit uns.