Fischereischein

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Wer dem Fischfang nachgehen möchte, benötigt neben einem Erlaubnisschein des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser kann nach bestandener Fischerprüfung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kirchhundem ausgestellt werden.

Zur Fischerprüfung können Sie sich bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Olpe anmelden.

Fischereischein

Der Fischereischein kann für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die eine Fischerprüfung abgelegt haben, als Jahres- oder Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein kann für Personen ausgestellt werden, die mindestens das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für den Jugendfischereischein muss keine Prüfung absolviert werden. Er berechtigt jedoch nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.

Kosten

Jugendfischereischein 8,00 €
Jahresfischereischein 16,00 €
Fünfjahresfischereischein 48,00 €

Notwendige Unterlagen

Neuausstellung
Prüfungszeugnis
Biometrisches Lichtbild

Verlängerung
Bisheriger Fischereischein
Biometrisches Lichtbild


Bitte vereinbaren Sie immer vorab einen Termin mit uns.