Fundbüro

Sie haben etwas verloren?

Bei Verlust von Gegenständen können Sie zu den Öffnungszeiten des Rathauses mit uns Kontakt aufnehmen. Sollten Sie außerhalb von Kirchhundem etwas verloren haben, melden Sie sich bitte auch bei den Fundbüros der örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen.

Sie haben etwas gefunden?

Fundgegenstände können bei uns im Fundbüro zu den Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden.
Die Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt sechs Monate nach Anzeige des Fundes. Sollte der Eigentümer in dieser Zeit die Sache nicht abholen, so kann der/die Finder/in das Eigentumsrecht nach § 973 Bürgerlichem Gesetzbuch geltend machen.

Kosten

Gebührenfrei