Personalausweis

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Einen Personalausweis können Sie nur persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. Mit Zustimmung der Sorgeberechtigten kann der Ausweis auch für ein minderjähriges Kind unter 16 Jahren beantragt werden. In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und müssen daher beide den Antrag im Einwohnermeldeamt unterschreiben. Sofern der Antrag nur durch eine sorgeberechtigte Person gestellt wird, müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung sowie ein Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden. In beiden Fällen muss das Kind anwesend sein.

Gültigkeitsdauer

Personalausweis bis 24 Jahren – 6 Jahre
Personalausweis ab 24 Jahren – 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis – maximal 3 Monate

Online-Ausweis (eID-Funktion)

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dieser macht es möglich sich im Internet oder an Automaten elektronisch auszuweisen. Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten können Sie ganz einfach über das Internet erledigen. Weitere Informationen rund um die Online-Ausweisfunktion finden Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

An Personen unter 16 Jahren werden Personalausweise nur mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Das nachträgliche Einschalten der Funktion ist nach Vollendung des 16. Lebensjahres auf Antrag möglich.

Kosten

Personalausweis bis 24 Jahre: 27,60 €
Personalausweis ab 24 Jahre: 46,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Kosten für das digitale Lichtbild vor Ort: 6,00 € (optional, siehe Notwendige Unterlagen)

Notwendige Unterlagen

Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto in Form eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen, alternativ kann das Lichtbild (ab einem Alter von sechs Jahren) digital im Bürgerbüro vor Ort erstellt werden.
Bisheriger Personalausweis /Reisepass oder eine Geburts-/Heiratsurkunde

Ein papiergebundenes Bild darf nicht mehr genutzt werden!

Wichtig: Bis zum Alter von sechs Jahren muss das Lichtbild bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.

Bei Anträgen für Kinder unter 16 Jahren:

Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein

Personalausweise oder Reisepässe der sorgeberechtigten Personen
Ggfs. Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Sorgerechtserklärung)
(z.B. Sorgerechtserklärung)Personalausweis oder Reisepass (ggfs. Kopie)


Bitte vereinbaren Sie immer vorab einen Termin mit uns.