Wirtschaftsförderung ist eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die örtliche Gemeinschaft im Sinne des Artikels 28 Absatz 2 Grundgesetz. Die wirtschaftliche Entwicklung ist ein Teil der Gesamtentwicklung einer Kommune. Die kommunale Wirtschaftsförderung leistet hierzu einen Beitrag. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen. Dabei wird generell zwischen harten (Gewerbeflächen, Infrastruktur etc.) und weichen (Bildungs- und Kulturangebot etc.) Kriterien unterschieden.
Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung sind in erster Linie im Bereich der Infrastruktur (hartes Kriterium) zu sehen, wie z. B. die Verbesserung örtlicher Verkehrswege, Bauleitplanung und Bebauungsordnung sowie die Ausweisung von Gewerbeflächen. Vor allem zur Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe können günstige Standortvoraussetzungen durch Unterstützung der Einrichtung von Gewerbeparks oder Gründerzentren geschaffen werden. Hierbei stellt eine Kommune Gewerbeflächen zur Verfügung, ggf. auch Immobilien, die ansiedlungswilligen Unternehmen zum Kauf oder zur Miete angeboten werden. In gewissen Grenzen (Prinzip sparsamer Haushaltswirtschaft) können durch die Gestaltung der Mietkonditionen sowie der Kaufpreise zusätzliche Anreize gesetzt werden. Die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Unternehmen sind auf kommunaler Ebene allerdings durch die Grundsätze des Haushaltsrechts beschränkt. Diese schließen z. B. eine direkte Subventionierung aus. Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung ist somit die Anwerbung neuer Unternehmen und investitionsfreudiger Unternehmen sowie die Pflege der ansässigen Betriebe.
Kommunale Wirtschaftsförderung ist darüber hinaus eine Dienstleistung gegenüber den Unternehmen in einer Kommune. Dabei sollte die Wirtschaftsförderung einen Ansprechpartner aufzeigen, Gewerbeflächen im ausreichenden Maße zur Verfügung stellen (dies gilt auch für Straßen- und Verkehrswege sowie schnellen Internetzugang), eine niedrige Kostenstruktur (m²-Preise) und geringe Auflagen bieten. Auch geringe „bürokratische Hürden“ sind erstrebenswert.
Ziele der Wirtschaftsförderung sind unter anderem:
Im Zuge des stärker werdenden Wettbewerbs wird insbesondere auch die Kostenfrage für viele Unternehmen immer wichtiger. Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz ist in vielen Fällen ein wichtiges Kriterium. Ziel ist es, gemeinsam mit Wirtschaft, Verwaltung und Politik sich für die Zukunft aufzustellen und langfristige Perspektiven zu schaffen.
Wie wichtig eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen Kommune und Unternehmen sein kann, hat die Gemeinde Kirchhundem im Jahr 2015 gezeigt. Durch die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und der ortsansässigen Unternehmen wird es der Gemeinde Kirchhundem voraussichtlich gelingen aus dem Haushaltssicherungskonzept auszusteigen, was den finanziellen Handlungsrahmen verbessert. Sparsames und zielführendes Handeln und Gestalten sowie wirtschaftliches Arbeiten ist weiterhin die Hauptvorgaben der kommunalen Haushaltswirtschaft.
Regelmäßig werden Gespräche zwischen dem Verwaltungsvorstand und den Unternehmen geführt, um durch eine höhere Transparenz ein besseres Verständnis füreinander zu entwickeln und Ideen und deren Umsetzungsmöglichkeiten auszutauschen. Des Weiteren setzt die Verwaltung auf einen regelmäßigen Austausch mit der Industrie- und Handelskammer Siegen. Auch zukünftig wollen Verwaltung, Politik und Unternehmer durch gute Gespräche und vertrauensvolle Zusammenarbeit für die Gemeinde Kirchhundem als Wirtschaftsstandort einstehen.
Die Gemeinde Kirchhundem liegt im Kreis Olpe unweit des Kölner Raums und des Rhein-Main-Gebietes. Die Autobahnen BAB 45 und BAB 4 sind über gut ausgebaute Bundes- und Landstraßen in kurzer Zeit erreichbar. Zudem ist die Gemeinde Kirchhundem durch die Ruhr-Sieg Bahnlinie mit Hagen und Siegen verbunden.
Die Flughäfen Köln-Bonn und Dortmund sind nur rund 100 Kilometer entfernt.
Im Gemeindegebiet gibt es zwei große Gewerbegebiete und zwar das Gewerbegebiet »Am Heid« in Welschen Ennest und das Gewerbegebiet »Würdinghausen II« in Würdinghausen-Herrntrop.
Der aktuelle Hebesatz der Gewerbesteuer bei der Gemeinde Kirchhundem liegt bei 440 v. H.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr
Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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