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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Aufenthaltsbescheinigung

Allgemeines

Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Außer den Daten der / des Wohnsitze/s enthält die Aufenthaltsbescheinigung zusätzliche Daten über den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder: Sie ist eine besondere Form der Melderegisterauskunft. Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.

Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Bundespersonalausweis bzw. Ihren Reisepass  mit. Die Aufenthaltsbescheinigung kann von Ihnen persönlich aber auch von einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Falls Sie jemanden mit der Beantragung Ihrer Aufenthaltsbescheinigung bevollmächtigen, muss diese Person den eigenen sowie Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass vorlegen.

Kosten

5,00 Euro je ausgestellter Aufenthaltsbescheinigung

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-50
Fax:  +49 2723 409-55
Raum:  101/102

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-50
Fax: +49 2723 409-55
Raum: 101/102

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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