In der EU wird der Zahlungsverkehr auf die einheitlichen SEPA-Instrumente umgestellt.
Das bedeutet, das inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro einheitlich nach gleichen Regelungen erfolgen müssen. Hierfür erfolgt die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area – Einheitlicher Euro-Zahlungs- verkehrsraum).
Es werden einheitliche internationale Bankleitzahlen (sog. BIC) und Bankkontonummern (sog. IBAN) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgeschaltet werden müssen.
Aufgrund der Einführung des neuen SEPA-Verfahrens entstehen neue formelle Anforderungen an die bisherigen Vordrucke, die zur Teilnahme am Lastschriftverfahren berechtigen. Daher ist ab sofort ein Lastschriftmandat zu benutzen, welches die nötigen formellen Voraussetzungen zur Teilnahme am künftigen SEPA-Lastschriftverfahren erfüllt. Auf diesem Lastschriftmandat ist zwingend die eigenhändige Unterschrift des Schuldners erforderlich. Bereits erteilte Lastschriftgenehmigungen, werden umgedeutet und weiter genutzt!
Die Lastschriftmandate können hier heruntergeladen werden.
Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
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Freitag:
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Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.
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