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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

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Personalausweis

Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen

  • der Antrag muss persönlich gestellt werden
  • der Antragsteller / die Antragstellerin muss das 12. Lebensjahr vollendet haben
  • ein aktuelles Lichtbild sowie der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis sind mitzubringen - auch wenn er ungültig ist
  • bei Erstantrag bzw. falls noch kein anderer Ausweis ausgestellt wurde, ist die Geburtsurkunde vorzulegen
  • der abgelaufene Personalausweis kann nicht verlängert werden

Gültigkeit

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres:   6 Jahre
  • ab vollendetem 24. Lebensjahr:                  10 Jahre

Verwaltungsgebühr

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre: 37,00 Euro

Verlust des Personalausweises

Falls Sie Ihren Bundespersonalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter und stellen dort eine Verlustanzeige.

Kontakt

Telefon:  +49 2723 409-50
Fax:  +49 2723 409-55
Raum:  101/102

Zuständig

Gemeinde Kirchhundem
Der Bürgermeister
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-0
Fax: +49 2723 409-55
E-Mail: post@kirchhundem.de

Kontakt

Bürgerbüro
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-50
Fax: +49 2723 409-55
Raum: 101/102

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Das Sozialamt, die Rentenantrags- und Wohngeldstelle sind mittwochs geschlossen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch:
8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag:
8.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.15 Uhr

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

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