Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen
- der Antrag muss persönlich gestellt werden
- der Antragsteller / die Antragstellerin muss das 12. Lebensjahr vollendet haben
- ein aktuelles Lichtbild sowie der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis sind mitzubringen - auch wenn er ungültig ist
- bei Erstantrag bzw. falls noch kein anderer Ausweis ausgestellt wurde, ist die Geburtsurkunde vorzulegen
- der abgelaufene Personalausweis kann nicht verlängert werden
Gültigkeit
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab vollendetem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Verwaltungsgebühr
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 37,00 Euro
Verlust des Personalausweises
Falls Sie Ihren Bundespersonalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter und stellen dort eine Verlustanzeige.