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Rathaus Kirchhundem; Foto: Wolfgang Grotmann

Schiedsamt

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.

Aufgabe

Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie werden vom Rat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Direktor/die Direktorin des Amtsgerichts bestätigt, vereidigt und verpflichtet die ehrenamtlich tätige Schiedsperson.

Voraussetzungen

Die Schiedsperson
  • muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist aber nicht erforderlich
  • soll das 30. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht überschritten haben, im Gemeindegebiet wohnen
  • muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (Schiedsamtsgesetz NW vom 16.12.1992)

Schiedsmann / Schiedsfrau bzw. deren Vertretung

Es wurden folgende Schiedspersonen vereidigt bzw. eidlich verpflichtet:

Schiedsmann
Nußbaumweg 15
57399 Kirchhundem
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Telefon:  02764 215578
E-Mail oder Kontaktformular
Stellvertretender Schiedsmann
Rüspe 4
57399 Kirchhundem
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Telefon:  0162 9761549
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Christiane Hochfeld
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-52
Fax: +49 2723 409-99-52
E-Mail: c.hochfeld@kirchhundem.de
Raum: 104

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

Weitere Infos:

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BSD - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen  unter www.schiedsamt.de.

Externer Link: Logo Schiedsamt

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