Schiedsamt
Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung.
Aufgabe
Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie werden vom Rat für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Der Direktor/die Direktorin des Amtsgerichts bestätigt, vereidigt und verpflichtet die ehrenamtlich tätige Schiedsperson.
Voraussetzungen
Die Schiedsperson
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muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, eine juristische Ausbildung ist aber nicht erforderlich
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soll das 30. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr jedoch noch nicht überschritten haben, im Gemeindegebiet wohnen
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muss die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (Schiedsamtsgesetz NW vom 16.12.1992)
Schiedsmann / Schiedsfrau bzw. deren Vertretung
Es wurden folgende Schiedspersonen vereidigt bzw. eidlich verpflichtet: