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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist aufgrund der sich ständig wandelnden sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zahlreichen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund ist es von enormer Wichtigkeit, sich umfassend und kompetent über seine sozialen Rechte zu informieren. Auch wenn wir sachlich oder fachlich nicht zuständig sind, können wir Ihnen in der Regel weiterhelfen und Ihnen zumindest sagen, an welche Stelle Sie sich wenden müssen. 

Eine sog. „Rentenberatung vor Ort“ kann von unserer Seite aus jedoch nicht erfolgen.

Hierzu sind Auskunfts-und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig; z.B. in 57072 Siegen, Spandauer Straße 32; Tel.: 0800 1000 480 11. E-Mail: ab-siegen@drv-westfalen.de oder die hauptamtlichen Vertreter der Rentenversicherung aus Siegen halten auch Sprechstunden in der AOK Olpe (Erdgeschoss, jeden 1., 3. und 4. Mittwoch im Monat) ab. Eine telefonische Anmeldung über die Deutsche Rentenversicherung Dortmund unter Telefon-Nr. 0231/20647333 ist erforderlich. Ohne eine Terminvereinbarung ist eine Rentenberatung nicht möglich.

Anträge

Bei der Versicherungsabteilung der Gemeinde Kirchhundem können Sie -nach vorheriger Terminvereinbarung- folgende Anträge stellen:
  • Antrag auf Klärung Ihres Rentenversicherungskontos bzw. Erteilung einer Rentenauskunft
  • Antrag auf Feststellung von Zeiten der Kindererziehung
  • Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation
  • Antrag auf freiweillige Beitragsentrichtung
  • Antrag auf Beitragserstattung
  • Antrag auf Rente (z. B. Regelaltersrente, Altersrente nach Altersteilzeit, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Witwen- bzw. Witwerrente, Halb- und Vollwaisenrente usw.)

Sonstige Leistungen

  • Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung, klären dabei auftretende Probleme, nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
  • Wir geben Ihnen Hinweise zur Beschaffung und Zusammenstellung einzureichender Unterlagen und bestätigen Kopien und Unterschriften für Rentenzwecke.
  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie in Scheidung leben und im Rahmen des Versorgungsausgleiches eine Kontenklärung veranlassen sollen.

Kosten

Alle Dienstleistungen sind kostenfrei.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.