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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen

  • der Antrag muss persönlich gestellt werden
  • der Antragsteller / die Antragstellerin muss das 12. Lebensjahr vollendet haben
  • ein aktuelles Lichtbild sowie der alte Personalausweis bzw. Kinderausweis sind mitzubringen - auch wenn er ungültig ist
  • bei Erstantrag bzw. falls noch kein anderer Ausweis ausgestellt wurde, ist die Geburtsurkunde vorzulegen
  • der abgelaufene Personalausweis kann nicht verlängert werden

Gültigkeit

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres:   6 Jahre
  • ab vollendetem 24. Lebensjahr:                  10 Jahre

Verwaltungsgebühr

  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre: 37,00 Euro

Verlust des Personalausweises

Falls Sie Ihren Bundespersonalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter und stellen dort eine Verlustanzeige.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.