Die Haushaltssatzung mit Anlagen wird gem. den rechtlichen Vorgaben (§ 80 GO NRW) öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von min. 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabenpflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Über die Einwendungen entscheidet abschließend der Rat.
Die öffentliche Auslegung wird rechtzeitig in den einschlägigen Medien bekannt gemacht. Eingesehen werden kann die Haushaltssatzung mit Anlagen in dem definierten Zeitraum während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr und an Freitagen bis 12.15 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstraße 35.
Bei der Erstellung des Haushaltsplans ist Transparenz wichtig. Seit mehreren Jahren beschreitet die Gemeinde Kirchhundem den Weg des Bürgerbeteiligungsverfahrens "Kommunaler Bürgerhaushalt". Die Kämmerei informiert über den aktuellen Haushalt in einer öffentlichen Veranstaltung.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Erstellung des Haushaltsplanes einbringen und Einsparvorschläge, Vorschläge zur Einnahmensteigerung und sonstige Anregungen mitteilen.
Ab dem 1. August 2014 wird der Zahlungsverkehr in der EU auf die einheitlichen SEPA-Instrumente umgestellt. Aufgrund der Einführung des neuen SEPA-Verfahrens entstehen neue formelle Anforderungen an die bisherigen Vordrucke, die zur Teilnahme am Lastschriftverfahren berechtigen. Daher ist ab sofort ein Lastschriftmandat zu benutzen, welches die nötigen formellen Voraussetzungen zur Teilnahme am künftigen SEPA-Lastschriftverfahren erfüllt. Auf diesem Lastschriftmandat ist zwingend die eigenhändige Unterschrift des Schuldners erforderlich. Bereits erteilte Lastschriftgenehmigungen, werden umgedeutet und weiter genutzt!
Die Lastschriftmandate finden Sie hier.