Ein Reisegewerbe betreibt, wer
- gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).