Hilfsnavigation

Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Zweite Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 den Entwurf der Zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW gebilligt und die zu seiner Aufstellung erforderlichen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen.

Ziel

Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Die von der Landesregierung vorgesehenen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen werden in einer zweispaltigen Tabelle wiedergegeben. In der linken Spalte ist (auszugsweise) der Text des geltenden LEP vom 6. August 2019 enthalten, in der rechten Spalte finden sich die vorgesehenen Änderungen mit Stand vom 2. Juni 2023. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei den Änderungen des LEP NRW beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 23. Juni 2023 – 28. Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einsichtnahme / Stellungnahme

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (www.landesplanung.nrw.de) und im Beteiligungsportal „Beteiligung. NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/100316)

Die Entwürfe der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen liegen im vorbezeichneten Zeitraum auch bei der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem aus und können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung bei Herrn Jürgen Fielenbach, Tel.: 02723 – 40939 eingesehen werden.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung NRW“ (https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167), per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de), per Post, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf.

22.06.2023 

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.