Die Firma WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6 in 33100 Paderborn, hat mit Datum vom 30.06.2022 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.06.2022), letztmalig geändert am 17.05.2023, die Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt 42 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Gemeinde Erndtebrück und der Stadt Bad Berleburg, beantragt.
Die festgestellten Defizite in den Antragsunterlagen, die auch Gegenstand der öffentlichen Bekanntmachung vom 19.11.2022 waren (falsche Koordinaten beim Antragspaket Lauberg und fehlerhafte Gemarkung beim Antragspaket Paulsgrund), wurden zwischenzeitlich von der Antragstellerin überarbeitet. Die insoweit modifizierten Antragsunterlagen für die Antragspakete Lauberg und Paulsgrund (mit dem Wort NEU am Ende der PDF-Dateien gekennzeichnet) sind erneut öffentlich auszulegen. Dies ist öffentlich bekanntzumachen und erfolgt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung. Erneute Einwendungen können nur hinsichtlich der modifizierten Antragsunterlagen für die Antragspakete Lauberg und Paulsgrund erhoben werden. Bisher erhobene Einwendungen zu den bereits eingereichten Antragsunterlagen behalten weiter Ihre Gültigkeit.
Die Anträge auf Erteilung der Genehmigungen und alle Unterlagen werden in der Zeit von Montag, den Montag, den 12.06.2023 bis einschließlich Dienstag, den 11.07.2023 im zentralen UVP-Portal des Landes NRW bereitgestellt und können dort unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=0470F4A7-3E8A-4DE3-B5D2-E4645717D3FC
Die Anträge auf Erteilung der Genehmigungen und die Unterlagen liegen im vorbezeichneten Zeitraum bei der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem aus und können nach vorheriger telefonischer Vereinbarung bei Herrn Jürgen Fielenbach, Tel.: 02723 – 40939 eingesehen werden.
Etwaige Einwendungen gegen das / die Vorhaben können in der Zeit vom Montag, den 12.06.2023 bis einschließlich Freitag, den 11.08.2023 beim Kreis Siegen-Wittgenstein (Anschrift Koblenzer Straße 73, 57072 Siegen; Telefax: 0271-333292064) oder bei der Gemeinde Kirchhundem, Herrn Fielenbach schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die Adresse immissionsschutz@siegen-wittgenstein.de zugesandt werden.