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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

10 Windkraftanlagen im Heinsberger Windpark

Die Firma Alterric Deutschland GmbH, Holzweg 87, 26605 Aurich, hat mit Antrag vom 21.08.2020 die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP 3 mit 130 m Nabenhöhe (acht Anlagen) sowie 110 m Nabenhöhe (zwei Anlagen) und jeweils 3.500 kW Nennleistung beantragt

Allgemeines

Die Gesamthöhe der jeweiligen Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP 3 beträgt bei einer Nabenhöhe von 130 m 200 m und bei einer Nabenhöhe von 110 m 180 m. Die Standorte für die beantragten Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchhundem in der Gemarkung Heinsberg. Die Anlagenstandorte liegen süd-östlich der Ortschaft Heinsberg.

Die Anträge auf Erteilung der Genehmigungen und alle Unterlagen werden im zentralen UVP-Portal des Landes NRW bereitgestellt und können dort unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.uvpverbund.de/startseite 

Einsichtnahme

Die Anträge auf Erteilung der Genehmigung und die Unterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 15.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 14.07.2023 auch bei der Gemeinde Kirchhundem, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem öffentlich aus und können im Rathaus der Gemeinde Kirchhundem, Zimmer 307 bei Herrn Jürgen Fielenbach, Tel.: 02723 – 40939 eingesehen werden.

Der Erörterungstermin ist für Montag, den 09.10.2023, ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal I des Kreises Olpe in 57462 Olpe, Westfälische Str. 75, vorgesehen.

Jedermann kann Einwendungen gegen das Vorhaben in dieser Zeit beim Fachdienst Umwelt des Kreises Olpe, Herrn Hanke (Anschrift Westfälische Str. 75, 57462 Olpe; Telefon-Nr. 02761/81620,  Telefax: 02761/94503620) oder bei der Gemeinde Kirchhundem, Herrn Fielenbach schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die Adresse: immissionsschutz@kreis-Olpe.de übersandt werden.

15.05.2023 

Ideen und Beschwerden

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