Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen.
Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit ruft Sie das Gesundheitsamt auf, die nachfolgenden Informationen gründlich zu lesen und die Empfehlungen zu befolgen.
Sobald die Ursachen der Störung und der Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, werden Sie über die Aufhebung des Abkochgebotes wieder informiert. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über das Abkochgebot, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr.
Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.
Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann: