Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 nachstehenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gemeinde Kirchhundem Nr. 4 „An der Hardt, Oberhundem“ mit der Begründung und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag liegt gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 1 PlanSiG in der Zeit vom 11.03.2022 bis einschließlich 12.04.2022 unter folgendem Link zum Download bereit:
Außerdem besteht im genannten Zeitraum für jedermann die Möglichkeit, die Planunterlagen während der Dienststunden der Gemeinde Kirchhundem im Rathaus, Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem, Zimmer 304 nach Terminvereinbarung einzusehen.
Auskünfte über die Planungen können eingeholt und Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchhundem abgegeben werden.
Termine können bei folgendem Sachbearbeiter vereinbart werden: