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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Bauen & Wohnen

Die Gemeinde Kirchhundem – mitten am Rothaarsteig – bietet viele attraktive Standorte zum Leben. Mit ca. 147 Quadratkilometern und 37 Ortsteilen sowie umfangreichen Erholungsmöglichkeiten sowie Ausflugszielen ist Kirchhundem der ideale Ort zum Leben. Durch die hervorragende Unternehmensstruktur gibt es auch umfangreiche Arbeitsangebote.

Grundstücke und Immobilien

Um ein Grundstück / eine Immobilie zu kaufen, zu verkaufen, anzumieten oder zu vermieten, nutzen Sie bitte unsere Grundstücks- und Immobilienbörse.

Allgemeines

Bei der Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen sind die Bestimmungen des Planungsrechts und des Baurechts einzuhalten. Im Gegensatz zum Baurecht, welches in der Landesbauordnung (BauONW) einheitlich für ein Bundesland geregelt ist, liegen für unterschiedliche Bereiche im Gemeindegebiet verschiedene Möglichkeiten der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks vor.

Das bestehende rechtskräftige Planungsrecht der Gemeinde Kirchhundem wird Ihnen über die folgenden Links zugänglich gemacht.

Der Flächennutzungsplan ordnet das Gemeindegebiet "grob" nach bestehenden und geplanten unterschiedlichen Bodennutzungen. Die konkrete Bebaubarkeit eines Grundstücks richtet sich nach dem jeweils geltenden verbindlichem Planungsrecht, das heißt nach dem § 30 Baugesetzbuch (BauGB) -Bebauungsplan oder nach dem § 34 BauGB -Innenbereich (Ortskern), dessen Grenzen durch Ortssatzung / Innenbereichssatzungen festgesetzt sein können oder nach § 35 BauGB -Außenbereich (in der Regel Agrar- und Forstflächen).

Alle hier gezeigten Pläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte sprechen Sie bitte mit den genannten Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern.

Formulare

Sollten Sie ein Bauvorhaben planen, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Antragsformulare:

Bauantrag / Bauvoranfrage (Einfaches Baugenehmigungsverfahren - § 64 BauO NRW)

Baubeschreibung

Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

Antrag zur Herstellung eines Anschlusses an das Trinkwasserversorgungsnetz

Bauantrag

Über den 3fach einzureichenden Bauantrag oder die Bauvoranfrage entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 BauGB) der Landrat des Kreises Olpe -Baugenehmigungsbehörde.

Kontakt

Jürgen Fielenbach
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-39
Fax: +49 2723 409-99-39
E-Mail: j.fielenbach@kirchhundem.de
Raum: 307
Susanne Mester
Sachbearbeiterin
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-59
Fax: +49 2723 409-99-59
E-Mail: s.mester@kirchhundem.de
Raum: 306

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.