Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Kurgebiet Oberhundem“, Änderungsbereich Schwartmecke als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wurde durch Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus Kirchhundem und durch Veröffentlichung in der Westfalenpost und Westfälischen Rundschau am 08.09.2021 bekannt gemacht. Nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Kurgebiet Oberhundem“, Änderungsbereich Schwartmecke mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die öffentliche Bekanntmachung ist hier abrufbar: Bekanntmachung