Antrag auf die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden
Antragsberechtigt sind Unternehmen (auch Land- und Forstwirtschaft), Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 einen unmittelbaren Schaden an ihren Betriebsstätten erlitten haben.
Nicht gefördert werden öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen, die vor dem 14.07.2021 Insolvenz angemeldet haben, es sei denn die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter bestätigt eine positive Fortführungsprognose. Gleiches gilt für sonstige Hindernisgründe, die einer Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit entgegenstehen (z.B. gewerbeaufsichtsrechtliche Maßnahmen) oder die Entscheidung, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen.
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Ebenfalls antragsberechtigt sind natürliche Personen, deren Privateigentum aufgrund der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 extrem zu Schaden gekommen ist. Ziel dieser Soforthilfe ist es, die ersten finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern. Umfasst werden auch Schäden, die zu einem späteren Zeitraum entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang zu dem Ereignis stehen.
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