Der Regionalrat Arnsberg hatte in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, das Erarbeitungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein einzuleiten.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne §4Abs.1 Satz2ROG) wurde gemäß §9 Abs.2 (ROG) und §13 Abs.1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 Stellungnahmen abzugeben.
Weitergehende Informationen und die Planunterlagen (textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) können auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter der Adresse
eingesehen und heruntergeladen werden.
Im Rahmen der Beteiligung der ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hat die Gemeinde Kirchhundem mit Schreiben vom 11.06.2021 die nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme vom 11.06.2021:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 1:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 2:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 3:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 4:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 5:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 6:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 7:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 8:
Stellungnahme vom 11.06.2021, Anlage 9:
HFA 10.06.2021 Anlage zu TOP 2 Änderung Stellungnahme Gemeinde Kirchhundem