Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn
Die Antragstellung für Wohnberechtigungsscheine erfolgt beim Kreis Olpe. Die entsprechenden Formulare, die Sie bitte direkt an den Kreis Olpe schicken, finden Sie unter folgenden Links: