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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt

Allgemeines

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.

Anspruchsvoraussetzungen

Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn

  • das Einkommen eines Haushaltes die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreitet
  • die Wohnung eine für die Familie angemessene Größe nicht überschreitet

Antragstellung

Die Antragstellung für Wohnberechtigungsscheine erfolgt beim Kreis Olpe. Die entsprechenden Formulare, die Sie bitte direkt an den Kreis Olpe schicken, finden Sie unter folgenden Links: 

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.