Hilfsnavigation

Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden. Die Internetseite www.kirchhundem.de ist mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit nicht vereinbar. Wir bemühen uns aber um eine schnellstmögliche Behebung der bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Januar 2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen möchten, nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.