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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Beurteilung  der Pflegebedürftigkeit

Aufgrund der anhaltenden Pandemie und der steigenden Infektionszahlen, können die Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch bis Ende März 2021 telefonisch durchgeführt werden.

Allgemeines

Auch wenn dies dem Schutze der Pflegebedürftigen dient, erschwert es in der Praxis die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad.

Aus diesem Grund möchten wir darüber informieren, dass bei inkorrekter Einstufung die Möglichkeit des Widerspruchs besteht und wahrgenommen werden sollte. Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen diesen Schritt zu erleichtern, stellt der Verband Pflegehilfe einen Vordruck sowie einen 6-Schritte-Plan für einen erfolgreichen Widerspruch zur Verfügung.

Links / weitere Infos:

30.12.2020 

Ideen und Beschwerden

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