Wo finde ich die grundsätzlichen Informationen des Wirtschaftsministeriums?
- Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe 2020 sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Wie viele Kleinstunternehmen haben bislang von der NRW-Soforthilfe profitiert?
- Mit der NRW-Soforthilfe 2020 haben Bund und Land bislang mehr als 426.000 Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen durch die schweren Monate der Corona-Krise geholfen. In keinem anderen Bundesland wurden so viele Anträge gestellt und so hohe Auszahlungen geleistet wie in Nordrhein-Westfalen: Insgesamt wurden 4,5 Milliarden Euro an Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinbetriebe überwiesen.
Wer hat die Hilfen in Anspruch genommen?
- 86 Prozent der Anträge stellten Kleinstbetriebe, Freiberufler und Soloselbstständige mit bis zu fünf Mitarbeitern, die pauschal 9.000 Euro erhielten: 370.000 Anträge wurden bewilligt, annähernd 3,3 Milliarden Euro an Soforthilfen wurden ausbezahlt.
- 36.000 Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erhielten je 15.000 Euro. Die Gesamtsumme belief sich auf 539 Millionen Euro.
- Die Landesregierung hat die Soforthilfe aus eigenen Mitteln massiv aufgestockt und mittelständische Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro unterstützt: 24.000 Mittelständler erhielten insgesamt 607 Millionen Euro.
- Die meisten Anträge wurden von Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche gestellt: 242.000. An zweiter Stelle kamen Betriebe aus dem Handel (66.000 Anträge inkl. Autowerkstätten). Viele Anträge kamen auch aus dem Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Gastgewerbe (38.000).
Was tut Nordrhein-Westfalen zum Beispiel für Solo-Selbstständige und kleine Personengesellschaften?
- Da der Bund keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften und stellt dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.