Wo finde ich die Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration?
Seit wann gilt wieder der „Regelbetrieb in der Pandemie“ bei der Kindertagesbetreuung?
- Zum 17. August ist die Rückkehr in den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Pandemie erfolgt. Alle Kinder können seitdem ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege wieder im vertraglich vereinbarten Stundenumfang besuchen. Die bewährten pädagogischen Konzepte der Einrichtungen können wieder wie gewohnt umgesetzt werden.
Was ist der „Regelbetrieb in der Pandemie“?
- Es gelten wieder die vertraglich vereinbarten Betreuungsumfänge. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens, Empfehlungen des RKI oder weiteren wissenschaftlichen und empirischen Erkenntnissen kann es aber zu erneuten Einschränkungen kommen. Auch anlassbezogene landesweite Regelungen können nicht ausgeschlossen werden.
Wie kam es zu der Entscheidung, ab dem 17. August zum Regelbetrieb zurückzukehren?
- Dieser weitere Öffnungsschritt ist im Vorfeld mit Trägern und Kommunen, Gewerkschaften, Kinderärztinnen und -ärzten beraten worden. Wissenschaftliche Ergebnisse wurden dabei ebenso berücksichtigt wie die Erfahrungen aus dem eingeschränkten Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen hat das Ministerium sich darauf verständigt, nicht unmittelbar mit dem Ende der Sommerferien den Regelbetrieb aufzunehmen, sondern am 17. August zu starten. Damit haben alle Einrichtungen, auch jene, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Schulferienhälfte haben, genug Vorbereitungszeit, um den Übergang in den Regelbetrieb vorzubereiten.
Welche Hygienemaßnahmen gelten bei der Kindertagesbetreuung?
- In der Kindertagesbetreuung können wesentliche Schutzmaßnahmen, die außerhalb der Kindertagesbetreuung gelten, nicht umgesetzt werden. Die Einhaltung des Abstandsgebots von Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und pädagogischem Personal oder Kindertagespflegepersonen ist nicht möglich. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ist für Kinder nicht umsetzbar. Unter diesen Umständen ist die Umsetzung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen, gelten weiterhin.
Wie wird der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gesichert?
- Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu sichern, hat das Land beschlossen, dass alle Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, wenn vor Ort in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich können sich alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflegepersonen bis zu den Herbstferien freiwillig alle 14 Tage testen lassen. Die Kosten dafür übernimmt das Land. Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den örtlichen Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.
Was müssen Erwachsene in den Kindertageseinrichtungen beachten?
- Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen. Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Träger können Eltern verpflichten, beim Bringen und Abholen ihrer Kinder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Was sollten Eltern beachten, wenn ihre Kinder Schnupfen haben?
- Grundsätzlich gilt: Kinder, die krank sind, gehören nicht in die Kita oder in die Kindertagespflege. Bei laufender Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen sollen Kinder zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome wie Husten, Fieber etc. dazu kommen, kann das Kind ohne Attest zurück in die Betreuung. Weitere Details dazu nennt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.
Wie unterstützt das Land die Träger bei der Erfüllung der Hygienevorgaben?
- Um den gestiegenen Anforderungen zur Umsetzung der Hygienevorgaben (Desinfektion, Händewaschen, Essenszubereitung, Einhaltung von Abständen) Rechnung zu tragen, erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen kurzfristig finanzielle Unterstützung. Die Leistungen sollen insbesondere der Finanzierung zusätzlicher Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich dienen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt vorerst bis zum Jahresende.
Muss die Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen weiterhin gewährleistet werden?