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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Freizeit- und Breitensport

Welche Regelungen gelten im Breiten- und Freizeitsport?

  • Der Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum ist unter Auflagen möglich. Dazu gehören geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern – auch in Dusch-, Wasch- und Umkleideräumen. Beim Sport in geschlossenen Räumen ist zudem eine gute Durchlüftung sicherzustellen.

Welche Regeln gelten für Kontaktsport?

  • Kontaktsportarten (sowohl im Training oder im Wettbewerb) dürfen ohne Mindestabstand und ohne zahlenmäßige Beschränkung ausgeübt werden, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Welche Regeln gelten für den Sportunterricht?

  • Auch im Sportunterricht dürfen Kontaktsportarten ausgeübt werden. Schwimmunterricht ist ebenfalls möglich.

Unter welchen Voraussetzungen sind sportliche Wettbewerbe möglich?

  • Vorausgesetzt wird die Einhaltung von Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Für den Berufssport gelten Sonderregelungen, die Profiligen sowie Wettbewerbe von Berufsreitenden und Pferderennen unter entsprechenden Auflagen zulassen.

Wie viele Zuschauer sind bei Spielen in regionalen Ligen oder Wettbewerben erlaubt?

  • Seit dem 16. September dürfen bei Spielen in regionalen Ligen oder bei Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer anwesend sein, sofern ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird. Bei mehr als 1.000 Zuschauern gilt – wie auch bei sonstigen Veranstaltungen – eine Obergrenze von einem Drittel der Kapazität der Sportstätte.
  • Ab der Gefährdungsstufe 1 sind nicht mehr als 1.000 Zuschauer zulässig Außerdem gilt dann die Masken-Pflicht auch am Sitz- oder Stehplatz.
  • Ab der Gefährdungsstufe 2 sind innen und außen maximal 100 Zuschauer zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu. Auch mit einem solchen Konzept sind nicht mehr 500 Zuschauer im Freien oder mehr als 250 Zuschauer in Innenräumen zulässig.

Wie ist die Zuschauerregelung bei bundesweiten Sportveranstaltungen?

  • Was bundesweite Sportveranstaltungen – also auch Bundesliga-Spiele – angeht, haben sich die Länder am 15. September auf eine gemeinsame Regelung geeinigt. Die zulässige Zuschauerzahl wird für jeden Austragungsort individuell bestimmt. Zulässige Höchstkapazität während eines sechswöchigen Probebetriebs sind bei mehr als 1.000 Zuschauern 20 Prozent der jeweiligen Stadien- oder Hallenkapazität. Das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss zudem durch eine Entzerrung der Besucherströme bei Ein- und Auslass und durch ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol gewährleistet werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes ist Pflicht. Alle Zuschauerplätze müssen fest zugewiesen werden. Gästetickets dürfen nicht vergeben werden. Zu Veranstaltungen werden keine Zuschauer zugelassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 ist und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.

Ideen und Beschwerden

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