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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard
Hier finden Sie einige grundsätzliche Informationen über die Grundbesitzabgaben

Grundsteuer

Die Hebesätze betragen für das Jahr 2020:
  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 280 v. H.
  • Grundsteuer B (sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke) 560 v. H.

Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr je Grundstück sowie aus den nach Behältervolumen berechneten Zusatzgebühren für die braune und graue Tonne zusammen. Sofern bei vollständiger Eigenkompostierung auf Antrag eine Befreiung von der Biotonne erfolgt ist, wird keine Zusatzgebühr für die Biotonne festgesetzt. Für das Jahr 2020 werden folgende Gebühren erhoben:
  • Grundgebühr/Jahr je Grundstück            16,64 Euro

Zusatzgebühr/Jahr je Behälter            

  • Restabfallbehälter grau 80 Liter              60,77 Euro           
  • Restabfallbehälter grau 120 Liter            91,15 Euro           
  • Restabfallbehälter grau 240 Liter          182,30 Euro           
  • Papierbehälter grün 120 Liter                    0,00 Euro           
  • Papierbehälter grün 240 Liter                    0,00 Euro           
  • Bioabfallbehälter braun 80 Liter              51,65 Euro           
  • Bioabfallbehälter braun 120 Liter            77,48 Euro           
  • Bioabfallbehälter braun 240 Liter          154,96 Euro         

Bei Grundstücken, die ausschließlich Wohnzwecken dienen und nur von einer Person bewohnt werden, ermäßigt sich die Gebühr für die Benutzung eines 80 Liter grauen und/oder 80 Liter braunen Behälters auf 45,58 Euro bzw. 38,74 Euro. 

Gebühr für die Winterwartung der Fahrbahnen       

Für den von der Gemeinde auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen durchzuführenden Winterdienst (Schneeräumen und Streuen) werden Benutzungsgebühren erhoben. Gebührenmaßstab ist die Quadratwurzel aus der im Grundbuch eingetragenen Grundstücksfläche.                                                                                                                                       

Die Gebührensätze für das Jahr 2020 betragen je Berechnungsfaktor:        

  • Straßenklasse A - Anliegerstraßen                            1,03 Euro       
  • Straßenklasse B - Haupterschließungsstraßen         0,81 Euro      
  • Straßenklasse C - Hauptverkehrsstraßen                 0,59 Euro  

Der Winterdienst auf den Gehwegen sowie die Straßen(Sommer)reinigung der Gehwege und Fahrbahnen bleiben weiterhin auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. 

Hundesteuer  

Die Anmeldung eines Hundes ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen. Die Hundesteuersätze für das Jahr 2020 betragen wie im Vorjahr  bei der Haltung 

  • eines Hundes                                                     60,00 Euro,  
  • von zwei Hunden                                               80,00 Euro je Hund,     
  • von drei oder mehr Hunden                              100,00 Euro je Hund,
  • eines gefährlichen Hundes                               180,00 Euro,
  • von zwei oder mehr gefährlichen Hunden        300,00 Euro je Hund. 

Die im vergangenen Jahr zugesandte Hundesteuermarke ist auch noch für das Jahr 2020 gültig. Im Falle der Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke der Gemeindeverwaltung zurückzugeben.

Ideen und Beschwerden

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