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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Gastronomie/Tourismus

Dürfen Bars geöffnet sein?

  • Ja, Bars dürfen unter Auflagen öffnen. Ab der Gefährdungsstufe 1 können die Kommunen in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen anordnen – zum Beispiel auch eine Sperrstunde für Bars. Ab der Gefährdungsstufe 2 ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

Was ist mit Clubs, Diskotheken und Bordellbetrieben?

  • Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Auch der Betrieb von Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und -fahrzeugen ist nur nach Maßgabe der in der Anlage zur Corona-Schutzverordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig. Prostitutionsveranstaltungen nach § 2 Absatz 6 des Prostituiertenschutzgesetzes sind unzulässig.

Welche Regeln gelten für die Gastronomie?

  • Weiterhin dürfen an einem Tisch maximal zehn Personen zusammensitzen – oder Personen aus zwei Hausständen bzw. Verwandte in gerader Linie. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit sind zu treffen, die Detailregelungen finden sich in den jeweiligen Hygiene- und Infektionsschutzstandards. In gastronomischen Betrieben sind unter Auflagen auch Feste (z.B. Hochzeitspartys, runde Geburtstage) möglich. Seit 14. Oktober gilt dabei, dass unabhängig von der lokalen Inzidenz nur maximal 50 Teilnehmer zulässig sind. Bis zum 10. Oktober angemeldete Feiern dürfen im Oktober noch mit maximal 150 Personen stattfinden, wenn die lokale Inzidenz nicht größer als 35 ist.
  • Ab der Gefährdungsstufe 1gilt: Private Feiern aus herausragendem Anlass in der Gastronomie sind nur mit bis zu 25 Teilnehmern erlaubt. Zudem können die Kommunen in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen anordnen – zum Beispiel auch eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen.
  • Ab der Gefährdungsstufe 2 gilt: Private Feiern aus herausragendem Anlass in der Gastronomie sind nur mit bis zu 10 Teilnehmern erlaubt. Zudem ist der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.

Welche Regelungen gelten für Shisha-Bars?

  • Shisha-Pfeifen dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig und nur bei Verwendung von Einmal-Mundstücken und Schläuchen, die nach Gebrauch entsorgt werden, und nur bei vollständiger dauerhafter Durchlüftung der Räumlichkeiten verwendet werden.

Ist Grillen erlaubt?

  • Ja, das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ist möglich. Die Kontaktbeschränkungen (nur Gruppen von bis zu 10 Personen, enge Verwandte, Personen aus zwei verschiedenen Haushalten) sind zu beachten.

Welche Regelungen gelten bei der Beherbergung?

  • In Nordrhein-Westfalen gilt kein Beherbergungsverbot für Gäste aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsgeschehen.

Sind Reisen in sogenannte Hotspot-Gebiete innerhalb Deutschlands und Einreisen aus diesen Gebieten nach wie vor erlaubt?

  • Touristische Reisen für Personen aus Gebieten mit einer hohen Infektionsrate sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber gegebenenfalls Beschränkungen: Reisezielländer können Beherbergungsverbote verhängen. Ausnahme von Beherbergungsverboten gelten bei Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses.

Was ist mit notwendigen Reisen aus beruflichen oder familiären Gründen?

  • Notwendige Reisen, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, z.B. zur Wahrnehmung eines gemeinsamen Sorgerechts, sind weiterhin möglich.

Welche Regelungen gelten bei Hotels und Ferienwohnungen?

  • Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sind grundsätzlich möglich. 
  • Hinweis: Die Details für Beherbergungsbetriebe finden Sie in den Hygiene- und Infektionsschutzstandards.

Sind Busreisen und Gruppenreisen wieder erlaubt?

  • Ja, ab dem 30. Mai sind Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards zulässig.

Ideen und Beschwerden

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