Hilfsnavigation

Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt" so heißt es in Art. 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes - GG.
Von der Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes sind wir heute immer noch weit entfernt. "Frau" zu sein bedeutet auch heute noch in vielen Bereichen Benachteiligungen zu erfahren. Um diesen Benachteiligungen entgegen zu wirken, sind seit 1994 Gemeinden, Städte und Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie sollen auf kommunaler Ebene innerhalb und außerhalb der Verwaltung Gleichstellungsprobleme aufzeigen und Lösungsvorschläge entwickeln. Auch im Kreis Olpe arbeiten die Gleichstellungsbeauftragten als Interessenvertretung für alle Mädchen und Frauen in Ausbildung, Beruf und Familie.

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte
  • ist Anlaufstelle für Anregungen, Fragen und Beschwerden bezüglich gleichstellungsrelevanten Fragen
  • arbeitet mit Frauengruppen, Initiativen, sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinigungen zusammen
  • gibt Hilfestellung für ratsuchende Bürger*innen
  • erstellt Informationsmaterial und führt Veranstaltungen, Ausstellungen etc. durch.

Frauenförderplan

Nach § 5 a des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) erstellt jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitraum von drei Jahren einen Frauenförderplan.

Veranstaltungen

Veranstaltungen oder Ausstellungen, zu der die Gleichstellungsbeauftragte einlädt, werden auf der Seite Aktuelles veröffentlicht. Unter anderem angeboten werden:

  • Selbstbehauptungskurse für Jungen
  • Selbstbehauptungskurse für Mädchen
  • Ferienspaß
  • Ferienbetreuung

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.