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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser werden seit dem Jahr 2010 getrennt ermittelte Gebühren erhoben. Während die Erhebung der Schmutzwassergebühr auf der Grundlage des Wasserverbrauchs erfolgt, wird die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der bebauten/überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der aus Niederschlagswasser in den gemeindlichen Kanal gelangen kann, bemessen.

Kosten

Die aktuellen Gebührensätze sind in der Satzung der Gemeinde Kirchhundem über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung) vom 14. Dez. 1999 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchhundem vom 14. Dezember 2001 in der zur Zeit gültigen Fassung festgesetzt.

Anzeigepflicht

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Wassermengen, die Regenwassernutzungs- oder sonstigen Privatanlagen entnommen und nach Gebrauch dem Kanal zugeführt werden, der Gebührenpflicht unterliegen. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, derartige Anlagen den Gemeindewerken anzuzeigen.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.