Zu den unten genannten Alters- und Ehejubiläen überbringt der Bürgermeister bzw. sein Vertreter -wenn gewünscht- Glückwünsche der Gemeinde und ein Präsent.
Altersjubiläen
Altersjubiläen:
zur Vollendung des 90. Lebensjahres
zur Vollendung des 95. Lebensjahres
zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu allen folgenden Geburtstagen