Hilfsnavigation

Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Die Beurkundung von Sterbefällen erfolgt im Standesamt. Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Zur Anzeige verpflichtet ist:
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.

Notwendige Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • eine ärztliche Todesbescheinigung
  • bei verheirateten, verwitweten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Verstorbenen: Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei ledigen Verstorbenen: Geburtsurkunde

Falls die Ehe / Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde, ist dies nachzuweisen.

Kosten

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 10,00 Euro.

Kontakt

Heinz Föhres
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-29
Fax: +49 2723 409-99-29
E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de
Raum: 113

Terminvereinbarung

Da das Standesamt Kirchhundem in Ausnahmefällen nicht durchgängig besetzt sein kann, empfiehlt sich grundsätzlich eine telefonische Terminvereinbarung.