Allgemeines
Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Ein Ausweis wird erst ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ausgestellt.
Antrag
Der Antrag kann hier ausgefüllt und ausgedruckt werden. Außerdem erhalten Sie die Anträge im Bürgerbüro. Auch die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises wird im Bürgerbüro vorgenommen.
Kosten
Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.