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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Die Schankerlaubnis ist ein Synonym für die Gaststättenkonzession. Diese ist notwendig, wenn man eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen oder auf einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken will. Wer lediglich unentgeltliche Kostproben, alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen ausgeben möchte, benötigt in der Regel keine Schankerlaubnis.

Notwendige Unterlagen

Die für die Beantragung notwendigen Unterlagen erfragen Sie bitte bei dem unten genannten Sachbearbeiter.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.