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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Eine namensrechtliche Erklärung ist die Erklärung zur Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe, Namenserteilungen, Anschlusserklärungen an die Namensänderung eines Elternteils usw.

Notwendige Unterlagen

Die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen erfragen Sie beim Standesamt.

Kosten

  • Gebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärung:                  21,00 Euro
  • Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung:                                9,00 Euro

Kontakt

Heinz Föhres
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-29
Fax: +49 2723 409-99-29
E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de
Raum: 113

Terminvereinbarung

Da das Standesamt Kirchhundem in Ausnahmefällen nicht durchgängig besetzt sein kann, empfiehlt sich grundsätzlich eine telefonische Terminvereinbarung.