Allgemeines
Die Meldebescheinigung dient zur Bestätigung entweder eines aktuellen oder eines früheren Wohnsitzes. Meldebescheinigungen werden beim Vorliegen eines berechtigten Interesses auch an Dritte ausgestellt.
Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mit. Die Meldebescheinigung kann von Ihnen persönlich aber auch von einer bevollmächtigten Person
beantragt werden. Falls Sie jemanden mit der Beantragung Ihrer Meldebescheinigung bevollmächtigen, muss diese Person den eigenen sowie Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Kosten
9,00 Euro je ausgestellter Meldebescheinigung