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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Hierbei ist die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft ist – neben der Adoption für Nicht-Blutsverwandte – in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Für zwei Menschen verschiedenen Geschlechts ist weiterhin allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft wird umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung homosexueller Partnerschaften in anderen Ländern enthält der Artikel eingetragene Partnerschaft.

Notwendige Unterlagen

Die für die Beantragung erforderlichen Unterlagen erfragen Sie beim Standesamt.

Kosten

  • Prüfung der Voraussetzung zur Beurkundung der Begründung einer Lebenspartnerschaft: 40,00 Euro.
  • bei Beachtung ausländischen Rechts: 66,00 Euro.

Kontakt

Heinz Föhres
Sachbearbeiter
Rathaus
Hundemstraße 35
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 409-29
Fax: +49 2723 409-99-29
E-Mail: h.foehres@kirchhundem.de
Raum: 113

Terminvereinbarung

Da das Standesamt Kirchhundem in Ausnahmefällen nicht durchgängig besetzt sein kann, empfiehlt sich grundsätzlich eine telefonische Terminvereinbarung.