Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) hat der Rat der Gemeinde Kirchhundem mit Beschluss vom 18.02.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses gemäß § 96 Abs. 2 GO NW während der Dienststunden von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, an Donnerstagen bis 17:30 Uhr und an Freitagen bis 12:15 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kirchhundem in Kirchhundem, Hundemstraße 35, Zimmer-Nr. 203, öffentlich aus.
Kirchhundem, 22.03.2016
Bürgermeister
In Vertretung
gez. Tobias Middelhoff
(Beigeordneter)