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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Wenn ein Gewerbebetrieb eröffnet, verlegt, aufgegeben oder der Gewerbegegenstand gewechselt wird (bzw. sich wesentlich ändert), muss dies der Gewerbemeldestelle angezeigt werden, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Gleiches gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen.

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