Allgemeines
Die Gaststättenkonzession ist erforderlich zum Betrieb einer Gaststätte, eines Hotels, einer Imbißwirtschaft o. ä. und wird auf Antrag ausgestellt.
Notwendige Unterlagen
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Grundrisszeichnungen der betrieblichen Räume
- Belehrungsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Eventuell können weitere Unterlagen notwendig sein, daher ist eine persönliche Vorsprache -am besten mit vorheriger Terminvereinbarung- notwendig.