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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Hundeanmeldung

Allgemeines

Gemäß § 8 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchhundem ist der Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden.

Laut Absatz 2 hat der Hundehalter den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, bei der Gemeinde abzumelden.

Anmeldevordruck
Weitere Informationen
Telefon:  +49 2723 409-32
Fax:  +49 2723 409-99-32
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Raum:  201

Anzeige zur Haltung eines "großen Hundes"

Allgemeines

Zusätzlich zur Anmeldung muss die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), der Gemeinde Kirchhundem mit dem nachfolgenden Vordruck angezeigt werden.

Nach der 26. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.01.2015, Tarifstelle 18a.1.10, sind von den Ordnungsbehörden bei der Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines großen Hundes im Sinne des § 11 Abs. 1 Hundesgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz -LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 Gebühren in Höhe von 25,00 Euro zu erheben.

Anzeigevordruck
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Telefon:  +49 2723 409-19
Fax:  +49 2723 409-99-19
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Raum:  105

Ideen und Beschwerden

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