Allgemeines
Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden. Die rechtliche Definition und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht festgelegt.
Aufgaben
- Eintragung von Bau- und Bodendenkmälern in die Denkmalliste der Gemeinde Kirchhundem
- Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW
- Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
- Ausstellung steuerlicher Bescheinigungen nach § 36 Denkmalschutzgesetz NRW
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für Denkmalbesitzer.