Allgemeines
Ablichtungen, Abschriften und Unterschriften werden im Bürgerbüro beglaubigt. Von Beglaubigungen ausgenommen sind Personenstandsurkunden, die ausschließlich beim Standesamt ausgestellt werden.
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie die Original-Dokumente sowie die zu beglaubigenden Abschriften / Ablichtungen mit.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 2,80 Euro