Allgemeines
Die Aufenthaltsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung über bestimmte im Melderegister gespeicherte Daten, die zur Vorlage bei Behörden (z.B. Standesamt, Nachlassgericht) benötigt wird. Außer den Daten der / des Wohnsitze/s enthält die Aufenthaltsbescheinigung zusätzliche Daten über den Familienstand, die Staatsangehörigkeit, die Religion und die Zahl der Kinder: Sie ist eine besondere Form der Melderegisterauskunft. Aufenthaltsbescheinigungen werden von verschiedenen Behörden, Banken, Arbeitgebern und anderen als Beleg für die aktuelle Meldesituation verlangt.
Voraussetzungen / Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Bundespersonalausweis bzw. Ihren Reisepass mit. Die Aufenthaltsbescheinigung kann von Ihnen persönlich aber auch von einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Falls Sie jemanden mit der Beantragung Ihrer Aufenthaltsbescheinigung bevollmächtigen, muss diese Person den eigenen sowie Ihren Bundespersonalausweis bzw. Reisepass vorlegen.
Kosten
5,00 Euro je ausgestellter Aufenthaltsbescheinigung