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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Zur Altholzabfuhr gehören alle Abfälle, die zu mindestens 50 Gewichtsprozent (auch mit Kunststoff beschichtetes Sperrholz)
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus nicht mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, die eine Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten und insgesamt zu mindestens 50 Prozent aus Holz bestehen. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.

Sperrstücke aus Holz sind z. B.: 

  • Stühle
  • Tische
  • Schränke
  • Bilderrahmen

Nicht angenommen werden:

  • Grün- und Strauchschnitt
  • Gewerbeabgall
  • Restabfall
  • Bauholz
  • Bauschutt
  • Holzfenster mit Glas
  • Lattenroste mit Metallrahmen
  • verpackte Kleinteile

Ebenfalls nicht angenommen wird schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz):

  • imprägnierte Gartenmöbel
  • Bahnschwellen
  • Leitungsmasten
  • Zäune
  • Holzfenster

Dieses schadstoffhaltige Altholz kann immer mittwochs in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr und samstags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr am

Bahnbetriebswerk 10
57368 Lennestadt
Auf Karte anzeigen
Telefon:  +49 2761 923-345
Fax:  +49 2761 923-55345
www.remondis-entsorgung.de/olpe

kostenlos abgegeben werden.

Anmeldung

Die Abfuhr des Altholzes ist spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anforderungskarten  erhalten Sie im Bürgerbüro. Ihr Altholz können Sie auch hier online anmelden.

Bereitstellung

Das Altholz muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitstehen.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.