Allgemeines
Zur Altholzabfuhr gehören alle Abfälle, die zu mindestens 50 Gewichtsprozent (auch mit Kunststoff beschichtetes Sperrholz)
Zur Altholzabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke aus nicht mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, die eine
Länge von 2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten und
insgesamt zu mindestens 50 Prozent aus Holz bestehen. Die zugelassene
Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt
maximal 4 Kubikmeter.
Sperrstücke aus Holz sind z. B.:
- Stühle
- Tische
- Schränke
- Bilderrahmen
Nicht angenommen werden:
- Grün- und Strauchschnitt
- Gewerbeabgall
- Restabfall
- Bauholz
- Bauschutt
- Holzfenster mit Glas
- Lattenroste mit Metallrahmen
- verpackte Kleinteile
Ebenfalls nicht angenommen wird schadstoffhaltiges Altholz (A IV-Holz):
- imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen
- Leitungsmasten
- Zäune
- Holzfenster
Dieses schadstoffhaltige Altholz kann immer mittwochs in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr und samstags in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr am
kostenlos abgegeben werden.
Anmeldung
Die Abfuhr des Altholzes ist spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anforderungskarten erhalten Sie im Bürgerbüro. Ihr Altholz können Sie auch
hier online anmelden.
Bereitstellung
Das Altholz muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitstehen.