Allgemeines
Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke, die eine Länge von
2 m und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Alle zerkleinerungsfähigen Gegenstände gehören in den Restabfallbehälter. Die zugelassene
Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt
maximal 4 Kubikmeter.
Sperrstücke sind z. B.:
- Matratzen
- Teppiche
- Polstermöbel
- Wäschekörbe und Spielgeräte aus Kunststoff
Nicht angenommen werden:
- Altholz (gesonderte Abfuhr)
- Grün- und Strauchschnitt
- Gewerbeabfall
- Baustellenabfall
- Bauschutt
- Wertstoffe
Anmeldung
Die Abfuhr des Sperrguts ist spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anforderungskarten erhalten Sie im Bürgerbüro. Sie können Ihr Sperrgut auch hier online anmelden.
Bereitstellung
Das Sperrgut muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitstehen.