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Titelfoto Folgeseite Landschaft von Lichtenhard

Allgemeines

Zur Sperrgutabfuhr gehören alle in privaten Haushalten anfallenden Sperrstücke, die eine Länge von 2 m  und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Alle zerkleinerungsfähigen Gegenstände gehören in den Restabfallbehälter. Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 4 Kubikmeter.

Sperrstücke sind z. B.:

  • Matratzen
  • Teppiche
  • Polstermöbel
  • Wäschekörbe und Spielgeräte aus Kunststoff 

Nicht angenommen werden:

  • Altholz (gesonderte Abfuhr)
  • Grün- und Strauchschnitt
  • Gewerbeabfall
  • Baustellenabfall
  • Bauschutt
  • Wertstoffe

Anmeldung

Die Abfuhr des Sperrguts ist spätestens eine Woche vor dem Abfuhrtermin bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Anforderungskarten erhalten Sie im Bürgerbüro. Sie können Ihr Sperrgut auch hier online anmelden.

Bereitstellung

Das Sperrgut muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr vor dem Grundstück bereitstehen.

Ideen und Beschwerden

Falls Sie Ideen, Anregungen oder auch Beschwerden haben, nutzen Sie das Kontaktformular.